Bauen

 

Ortsentwicklungskonzept Abschlussbericht vom 15.12.2020

Der Strukturwandel in ländlichen Regionen betrifft Gemeinden in ganz Deutschland. Die Gemeinden müssen vor dem Hintergrund von Globalisierung, Digitalisierung, des demografischen Wandels und des Klimawandels auf veränderte Lebensgewohnheiten, den Bedeutungsverlust der Landwirtschaft und die damit einhergehenden Veränderungen auf funktionaler als auch siedlungsstruktureller Ebene reagieren. Infrastrukturen müssen an die Entwicklungen angepasst und innovative Lösungen für die Sicherung der Grundversorgung und für das Zusammenleben in der Gemeinde gefunden werden. So beschreibt es auch die Landesregierung Schleswig-Holstein.
Ziele des Ortsentwicklungskonzeptes sind einerseits der Erhalt gewachsener Strukturen und Funktionen sowie der charakteristischen Eigenart und der Lebensqualität, andererseits die nachhaltige, in die Zukunft weisende Entwicklung der Gemeinde.
Das Ortsentwicklungskonzept ist die Vorarbeit und das theoretische Fundament eines mehrjährigen Gesamtprozesses, in welchem die beschriebenen Maßnahmen und Projekte Schritt für Schritt umgesetzt werden sollen. Dabei ist das Ortsentwicklungskonzept kein rechtlich bindendes Planungsinstrument wie beispielsweise ein Bebauungsplan, sondern ein informeller Masterplan, eine strategische Vorbereitung für zukünftige Planverfahren und planerische Entscheidungen. Des Weiteren wird für die Förderung bestimmter Maßnahm en eine Einbindung in das Ortsentwicklungskonzept vorausgesetzt.

Weiterlesen in der PDF-Datei des Ortsentwicklungskozeptes ...

In der Gemeinde Langenhorn sind zur Zeit folgende Bau- und Gewerbegebiete ausgewiesen oder in Planung:

  1. Baugebiet Nr. 27 Redlingsweg
    Die erschließung läuft zur Zeit (Stand Frühjahr 2026)

    Weitere Informationen stehen in der Bekanntmachung vom 11.3.26.

Familienfreundliches Bauen !!!

Die Gemeinde Langenhorn macht’s möglich
Hausbau für Familien mit Kindern in dörflicher, aber zentraler Lage zu einen Familienstaffelpreis.
Der m²-Grundpreis wird für Familien mit Kindern um je 2,--€/Kind, höchstens um 6,--€, reduziert.
Diese Regelung gilt ebenfalls, wenn die Kinder innerhalb von 5 Jahren nach Vertragsabschluss geboren werden.
Das vorstehende Angebot der Gemeinde ist zeitlich befristet.
Stand: September 2024

Zu näheren Angaben oder Bauvoranfragen informieren Sie sich bitte beim

Bürgermeister von Langenhorn

Herr Olde Oldsen

Tel.: (04672) 835

Amt Mittleres Nordfriesland

Nicole Lemke

Telefon 04671/919270, eMail: